Selbsthilfe stärkt Gesundheitskompetenz – Neue Angebote der BAG SELBSTHILFE

Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen stehen im Alltag vor besonders komplexen gesundheitlichen Entscheidungen. Sie müssen medizinische Informationen verstehen, Behandlungsoptionen einordnen und sich im Gesundheitssystem zurechtfinden. Selbsthilfegruppen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag: Sie bieten einen geschützten Raum für Austausch, gegenseitige Unterstützung und gemeinsames Lernen und stärken so nachhaltig die Gesundheitskompetenz der Betroffenen.

Die BAG SELBSTHILFE hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema „Selbsthilfe und Gesundheitskompetenz“ beschäftigt. Daraus entstanden sind ein umfassendes Schulungskonzept, verschiedene Arbeitshilfen sowie mehrere Projekte. Alle Informationen, Materialien und Angebote sind nun übersichtlich in einem eigenen Themenbereich zusammengefasst und online verfügbar:

https://www.bag-selbsthilfe.de/szene-impulse/selbsthilfe-und-gesundheitskompetenz

Zusätzlich steht Interessierten der Selbsthilfe-Campus zur Verfügung, das E-Learning-Portal der BAG SELBSTHILFE. Dort wurde ein neuer Selbstlernkurs entwickelt, der die wichtigsten Inhalte zum Thema kompakt vermittelt. Ein integrierter Multiple-Choice-Test ermöglicht es, das eigene Wissen zu überprüfen und zu vertiefen. Die Anmeldung zum Kurs ist hier möglich:

https://www.selbsthilfe-campus.de

Erfolg der Patientenvertretung: G-BA ermöglicht Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für CED

Der jahrelange Einsatz der DCCV, die den Antrag auf Aufnahme der CED gestellt hatte, ist erfolgreich zum Abschluss gekommen. Mit diesem Versorgungsmodell können sich auf CED spezialisierte Teams von Fachärzt*innen aus Klinik und Praxis zur Behandlung der CED-Betroffenen zusammenschließen. Unsere wichtigsten Anliegen wie die verpflichtende Einbindung der Viszeralchirug*innen oder die Möglichkeiten für interdisziplinärer Fallkonferenzen sowie die Abrechnung der Pouchoskopie konnten wir durchsetzen. In Berlin haben sich schon einige interdisziplinäre ASV-Teams gebildet und sich die Versorgung dadurch verbessert.

https://www.asv-servicestelle.de/home/asv-verzeichnis

Hier kannst du nachschauen, ob es bei dir in der Nähe eine ASV gibt und welche Ärzte sich daran beteiligen.

Hierzu gibst du im Leistungsbereich ein: chronisch entzündliche Darmerkrankungen und bei der Fachgruppe „bitte wählen“, oberster Punkt ohne eine Fachgruppe anzugeben, um eine umfassende Suche zu starten.

Diese neue Versorgungsform bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen führt in Berlin zu neuen Versorgungsangeboten, in denen auch kurzfristig Termine möglich sind.

Bitte schauen Sie im oben genannten Verzeichnis der ASV Servicestelle, wo sich die ASVen in Berlin befinden.

Terminbuchungsverfahren auch für Prioritätsstufe 3 (§ 4 CoronaImpfV) – Berlin

Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich.

 

Sofern sie zu einer in § 2-4 CoronaImpfV aufgeführten Personengruppen gehören, gibt es drei Wege um einen Impftermin zu erhalten:

 

  1. Über Ihren Hausarzt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der KV-Berlin Seite:  https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/themen/covid-schutzimpfung

 

  1. Online https://service.berlin.de/corona
  2. Über die Impfhotline, Tel. Nr.: 030 90 28 2200

 

Im Terminbuchungsprozess werden Sie aufgefordert Ihre Zugehörigkeit zu einer der Gruppen zu bestätigen. Beim Impftermin selbst müssen Sie den entsprechenden Nachweis erbringen. Ein Nachweis kann unter Anderem sein: ihr Personalausweis, eine ärztliche Bescheinigung, ein Pflegebescheid, eine Arbeitgeberbescheinigung.

 

Über das Postfach Verfahren-Schutzimpfung werden weder Impftermine vergeben noch bestehende Termine bearbeitet. Entsprechende Anfragen und Anliegen richten Sie bitte direkt an die o.g. Impfhotline.

 

Impfinformationen für Brandenburg

Einschlägige Impfinformationen für Brandenburg finden Sie unter www.brandenburg-impft.de

Beim Gesundheitsministerium ist eine Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet. Begründete Anträge auf eine Einzelfallentscheidung können per Post an das Gesundheitsministerium gesendet werden (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Postfach 60 11 63, 14411 Potsdam, Kennwort: Impfpriorität).