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Selbsthilfeförderung auf Landesebene

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V.
Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe – dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung erfolgt auf 3 Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).

Auf jeder Ebene existieren 2 Förderarten: Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände.

Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.

Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.

2022

Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

19.812,68 €

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