Erläuterungen zur aktuellen Studienlage zum Thema Antikörperbildung nach einer COVID-19 Impfung:
Erläuterungen zur aktuellen Studienlage zum Thema Antikörperbildung nach einer COVID-19 Impfung:
Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich.
Sofern sie zu einer in § 2-4 CoronaImpfV aufgeführten Personengruppen gehören, gibt es drei Wege um einen Impftermin zu erhalten:
Im Terminbuchungsprozess werden Sie aufgefordert Ihre Zugehörigkeit zu einer der Gruppen zu bestätigen. Beim Impftermin selbst müssen Sie den entsprechenden Nachweis erbringen. Ein Nachweis kann unter Anderem sein: ihr Personalausweis, eine ärztliche Bescheinigung, ein Pflegebescheid, eine Arbeitgeberbescheinigung.
Über das Postfach Verfahren-Schutzimpfung werden weder Impftermine vergeben noch bestehende Termine bearbeitet. Entsprechende Anfragen und Anliegen richten Sie bitte direkt an die o.g. Impfhotline.