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Terminbuchungsverfahren auch für Prioritätsstufe 3 (§ 4 CoronaImpfV) – Berlin

Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich.

 

Sofern sie zu einer in § 2-4 CoronaImpfV aufgeführten Personengruppen gehören, gibt es drei Wege um einen Impftermin zu erhalten:

 

  1. Über Ihren Hausarzt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der KV-Berlin Seite:  https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/themen/covid-schutzimpfung

 

  1. Online https://service.berlin.de/corona
  2. Über die Impfhotline, Tel. Nr.: 030 90 28 2200

 

Im Terminbuchungsprozess werden Sie aufgefordert Ihre Zugehörigkeit zu einer der Gruppen zu bestätigen. Beim Impftermin selbst müssen Sie den entsprechenden Nachweis erbringen. Ein Nachweis kann unter Anderem sein: ihr Personalausweis, eine ärztliche Bescheinigung, ein Pflegebescheid, eine Arbeitgeberbescheinigung.

 

Über das Postfach Verfahren-Schutzimpfung werden weder Impftermine vergeben noch bestehende Termine bearbeitet. Entsprechende Anfragen und Anliegen richten Sie bitte direkt an die o.g. Impfhotline.

 

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